OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.12.2019
22 U 190/18
Normen:
VVG § 115;
Fundstellen:
DAR 2021, 320
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 14.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 333/17

Schadensersatzanspruch nach einem VerkehrsunfallNachweis der fachgerechten Reparatur eines VorschadensBeweis durch Zeugenvernehmung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2019 - Aktenzeichen 22 U 190/18

DRsp Nr. 2020/2751

Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall Nachweis der fachgerechten Reparatur eines Vorschadens Beweis durch Zeugenvernehmung

1. Hat ein Fahrzeug einen Vorschaden im aktuellen Schadensbereich erlitten, muss der Geschädigte darlegen und beweisen, dass der Schaden fachgerecht repariert worden ist. 2. Angesichts der Rechtsprechung des BGH zum Beweisantritt muss es allerdings ausreichen, wenn der Geschädigte ein detailliertes Schadensgutachten vorlegt und behauptet, dass die Reparatur entsprechend den dortigen Vorgaben erfolgt ist, damit das Gericht eine Beweisaufnahme durchzuführen hat. 3. Kann der Geschädigte Ersatzteilrechnungen nicht vorlegen, ist ihm der entsprechende Beweis durch Zeugenvernehmung nicht abgeschnitten.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14.9.2018 aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Gerichtskosten der Berufungsinstanz werden nicht erhoben. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung des Landgerichts vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 6.934,15 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 115;

Gründe

I.