BGH - Urteil vom 06.06.2019
IX ZR 115/18
Normen:
BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 1214
DStR 2019, 2102
DStRE 2020, 760
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 26.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 933/17
OLG Dresden, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 1538/17

Schadensersatzanspruch wegen der Falschberatung eines Steuerberaters aufgrund Steuerberatervertrags hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers

BGH, Urteil vom 06.06.2019 - Aktenzeichen IX ZR 115/18

DRsp Nr. 2019/9891

Schadensersatzanspruch wegen der Falschberatung eines Steuerberaters aufgrund Steuerberatervertrags hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers

Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung ist die Differenzhypothese. Ob und inwieweit ein zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich regelmäßig nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre. Erforderlich ist insoweit ein Gesamtvermögensvergleich.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Mai 2018 im Kostenpunkt sowie insoweit aufgehoben, als die Berufung als unbegründet zurückgewiesen worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1;

Tatbestand