OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.10.2021
14 U 401/20
Normen:
ZPO § 286 Abs. 1; VVG § 86 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Marburg, vom 11.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 71/18

Schadensersatzanspruch wegen fahrlässiger BrandverursachungAnspruch aus übergegangenem RechtBloßes Rauchen einer Zigarette

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.10.2021 - Aktenzeichen 14 U 401/20

DRsp Nr. 2021/18005

Schadensersatzanspruch wegen fahrlässiger Brandverursachung Anspruch aus übergegangenem Recht Bloßes Rauchen einer Zigarette

Das Rauchen einer industriell gefertigten Sicherheitszigarette begründet nicht ohne weiteres einen Beweis des ersten Anscheins für die Verursachung eines später bemerkten Brandes.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Marburg wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Streithilfe verursachten Kosten zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 286 Abs. 1; VVG § 86 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die klagende Versicherung nimmt den Beklagten nach Regulierung eines Brandschadens aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch mit dem Vorwurf, er habe den Brand fahrlässig verursacht.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § Abs. Nr. auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.