Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten wird das am 15. Dezember 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.905,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Höhe von 6.086,37 € seit dem 6. März 2014 bis zum 16. Juli 2014 und aus 3.905,44 € seit dem 17. Juli 2014 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Betrag von 9.271,24 € seit dem 11. Januar 2014 bis zum 13. Januar 2014 und aus dem Betrag von 4.758,82 € seit dem 14. Januar 2014 bis zum 4. März 2014 zu zahlen.
Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. März 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger zu 83 % und der Beklagte zu 17 % zu tragen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|