Die Berufung des Beklagten gegen das am 21. Mai 2014 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger, ein Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, macht gegen den Beklagten Ansprüche wegen Prämienrückstands aus einer privaten Krankheitskostenvollversicherung geltend.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|