OLG Brandenburg - Beschluss vom 20.07.2021
12 U 21/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB §§ 630a ff.; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 13.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 151/19

Schadensersatzansprüche nach einem refraktiven Eingriff am Auge mit einem SekundenlaserWidersprüche zwischen einem gerichtlichen Sachverständigen und einem PrivatgutachtenRüge fehlender Aufklärung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.07.2021 - Aktenzeichen 12 U 21/21

DRsp Nr. 2021/16644

Schadensersatzansprüche nach einem refraktiven Eingriff am Auge mit einem Sekundenlaser Widersprüche zwischen einem gerichtlichen Sachverständigen und einem Privatgutachten Rüge fehlender Aufklärung

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 13.01.2021 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az. 11 O 151/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Hierzu besteht für den Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; BGB §§ 630a ff.; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.