I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 03.01.2020 (Aktenzeichen
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 634,57 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2017 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
III. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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