Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 16.09.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Klägerin erhält Gelegenheit, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.
I.
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, denn das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.
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