Die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 4) gegen das Endurteil des Landgerichts Memmingen vom 04.02.2020, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sind wie folgt zu tragen:
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 2/3 und die Beklagte zu 4) zu 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3)
trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4) trägt diese selbst.
III. IV.
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