I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall vom 24.04.1998. Er befand sich als Beifahrer in einem PKW, auf welchen die Beklagte zu 1) mit einem PKW hinten auffuhr. Halter des von der Beklagten zu 1) geführten Fahrzeugs war die Beklagte zu 2), Haftpflichtversicherer war die Beklagte zu 3).
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