LG Halle, vom 07.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 13/18
OLG Naumburg, vom 30.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 42/19
Schadensersatzbegehren wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung eines Kfz; Deliktische Haftung einer juristischen Person wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Sekundäre Darlegungslast bzgl. der Entscheidung und der Kenntnis des Vorstands über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller
BGH, Urteil vom 08.03.2021 - Aktenzeichen VI ZR 505/19
DRsp Nr. 2021/5278
Schadensersatzbegehren wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung eines Kfz; Deliktische Haftung einer juristischen Person wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Sekundäre Darlegungslast bzgl. der Entscheidung und der Kenntnis des Vorstands über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller
a) Die Haftung einer juristischen Person aus § 826BGB in Verbindung mit § 31BGB setzt voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826BGB persönlich verwirklicht hat. Über eine Wissenszusammenrechnung führt kein Weg zu dem für das Merkmal der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 826BGB erforderlichen moralischen Unwerturteil. So wie sich die die Verwerflichkeit begründende bewusste Täuschung nicht dadurch konstruieren lässt, dass die im Hause der juristischen Person vorhandenen kognitiven Elemente "mosaikartig" zusammengesetzt werden, weil eine solche Konstruktion dem personalen Charakter der Schadensersatzpflicht gemäß § 826BGB nicht gerecht würde, so lässt sie sich erst recht nicht mit einer Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbständiger (Konzern-)Gesellschaften hinaus begründen (Fortführung Senatsurteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250 Rn. 13, 22 f., 27).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.