BGH - Urteil vom 25.10.1983
VI ZR 282/81
Normen:
BGB §§ 249 ;
Fundstellen:
VersR 1984, 46

Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

BGH, Urteil vom 25.10.1983 - Aktenzeichen VI ZR 282/81

DRsp Nr. 1994/4603

Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

Bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km ist eine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis nur zulässig, wenn bei objektiver Beurteilung der frühere Zustand des beschädigten Kfz auch nicht annähernd wiederhergestellt werden kann.

Normenkette:

BGB §§ 249 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 3. 3.1982, NJW 1982, 1386.

Fundstellen
VersR 1984, 46