KG - Urteil vom 17.03.2003
12 U 97/01
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 318
VRS 105, 84
ZfS 2003, 513

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; Grenzen einer Erstattung in Fällen unrichtiger/unbrauchbarer Gutachten sowie überhöhter Honorare, insbesondere Frage eines Auswahlverschuldens

KG, Urteil vom 17.03.2003 - Aktenzeichen 12 U 97/01

DRsp Nr. 2004/2512

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; Grenzen einer Erstattung in Fällen unrichtiger/unbrauchbarer Gutachten sowie überhöhter Honorare, insbesondere Frage eines Auswahlverschuldens

Aufgrund Belastung des Schädigers mit dem "Risiko des Fehlschlagens der Kostenermittlung" sind dem Geschädigten grundsätzlich auch die Kosten eines Kfz-Schadensgutachtens zu erstatten, das sich als falsch erweist.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DAR 2003, 318
VRS 105, 84
ZfS 2003, 513