LG Paderborn - Urteil vom 25.07.2002
1 S 68/02
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)493d
ZfS 2003, 75

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; Grenzen einer Erstattung in Fällen unrichtiger/unbrauchbarer Gutachten sowie überhöhter Honorare, insbesondere Frage eines Auswahlverschuldens

LG Paderborn, Urteil vom 25.07.2002 - Aktenzeichen 1 S 68/02

DRsp Nr. 2004/2545

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; Grenzen einer Erstattung in Fällen unrichtiger/unbrauchbarer Gutachten sowie überhöhter Honorare, insbesondere Frage eines Auswahlverschuldens

Mit der Auswahl eines Sachverständigen, der nicht über die erforderliche Ausbildung verfügt, für die Erstattung eines Schadensgutachtens nach einem Kfz-Unfall verstößt der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB mit der Folge, dass die Ersatzfähigkeit der Kosten eines ungeeigneten Gutachtens ausgeschlossen ist.

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(123)493d
ZfS 2003, 75