Aktuell dazu auch LG Aachen (Urteil - 5 S 46/02 - 19.7.2002, DAR 2003, 71): gerechtfertigtes Vertrauen in die Angemessenheit des angebotenen Unfallersatztarifs, daher keine Verpflichtung des Geschädigten zur Einholung von Vergleichsangeboten sowie zur Erkundigung nach dem "Normaltarif".
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|