Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz: betroffener Oldtimer; Ausfalldauer - Geringhaltung und Ersatzberechnung; Einfluss höheren Fahrzeugalters; Verdienstausfall- statt Nutzungsausfall-Ersatz bei gewerblicher Nutzung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998 - Aktenzeichen 10 U 191/97
DRsp Nr. 2004/1442
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz: betroffener Oldtimer; Ausfalldauer - Geringhaltung und Ersatzberechnung; Einfluss höheren Fahrzeugalters; Verdienstausfall- statt Nutzungsausfall-Ersatz bei gewerblicher Nutzung
Der wegen unfallbedingter Beschädigung eines Kraftfahrzeugs zu leistende Nutzungsausfall-Ersatz ist im Falle ungewöhnlich langer, auf Finanzierungsschwierigkeiten des Geschädigten und Zahlungsverzug des Schädigers beruhender Ausfalldauer (hier: 585 Tage) - mangels konzeptioneller Eignung der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabellen für solche Fälle - nach den Vorhaltekosten zu bemessen, im Einzelfall mit der Möglichkeit eines geringen Zuschlags. Für die angemessene Reparaturdauer verbleibt es bei den Nutzungsausfall-Tabellensätzen.