AG Hofgeismar - Urteil vom 27.08.2002
16 C 1075/01
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)484d
ZfS 2002, 527

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Totalschaden-Abrechnung

AG Hofgeismar, Urteil vom 27.08.2002 - Aktenzeichen 16 C 1075/01

DRsp Nr. 2003/16873

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Totalschaden-Abrechnung

Im Rahmen der Kfz-Schadensabrechnung auf Totalschadenbasis kann eine Restwertanrechnung in sachverständig geschätzter Höhe weder mit der Vorlage eines einzigen höheren Restwertangebots eines überregionalen Händlers noch mit mangelnder Unterrichtung des - über den Unfallschaden informierten - gegnerischen Versicherers erfolgreich angegriffen werden.

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(123)484d
ZfS 2002, 527