OLG München - Urteil vom 02.04.2008
7 U 3028/07
Normen:
BGB § 634 Nr. 4 ; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 634a Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2009, 526
NJW-RR 2009, 242
OLGReport-München 2008, 783
Vorinstanzen:
LG München I, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 21460/06

Schlechterfüllung eines Kfz-Inspektionsvertrages: Fehlerhafter Eintrag in das Inspektionsheft; Verkürzung der Verjährungsfrist

OLG München, Urteil vom 02.04.2008 - Aktenzeichen 7 U 3028/07

DRsp Nr. 2008/18022

Schlechterfüllung eines Kfz-Inspektionsvertrages: Fehlerhafter Eintrag in das Inspektionsheft; Verkürzung der Verjährungsfrist

»1. Der Eintrag in das Inspektionsheft stellt die Erfüllung einer Nebenpflicht dar, der den Umfang der als Hauptpflicht geschuldeten Tätigkeit dokumentiert und diejenigen, die zukünftige Wartungen vornehmen, in die Lage versetzen soll, die zukünftigen Wartungen nach den Vorgaben in dem vom Hersteller des Fahrzeugs vorgesehenen Inspektionsheft auszuführen. 2. Ein fehlerhafter Eintrag in das Inspektionsheft führt nicht unmittelbar zu einem Mangel. Die fehlerhafte Eintragung ist als Nebenpflichtverletzung einzustufen, für die weder die auf den Erfolg der Wartungsleistung bezogene Verjährungsfrist des § 634 a BGB noch die nach Ziffer VIII Nr. 1 der Bedingungen für das Kraftfahrzeuggewerbe geregelte Verkürzung der Verjährung für Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln auf 1 Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes einschlägig ist.«

Normenkette:

BGB § 634 Nr. 4 ; BGB § 634a Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 634a Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Kfz-Inspektionsvertrages. Auf die tatsächlichen Feststellungen des landgerichtlichen Urteils vom 29.03.2007 wird Bezug genommen.