Schmerzensgeld

Autor: Göppl

Ein Schmerzensgeldanspruch besteht nicht nur im Rahmen der Verschuldenshaftung, sondern auch im Rahmen der Gefährdungshaftung. Schmerzensgeld wird allerdings nur bei schweren Körperschäden, die zu einer mindestens 15 %-igen Invalidität geführt haben gewährt. Die Höhe des Schmerzensgelds orientiert sich an der Grundleistung der gesetzlichen Sozial- und Rentenversicherung, die derzeit 56.861 NOK ( ca. 7.296 Euro) beläuft. Dieser Betrag wird kapitalisiert.