Erwerbsschaden

Autor: Göppl

Verdienstausfall wird gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Einkommenssteuerbescheids für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit erstattet. Für die Berechnung wird das Nettoeinkommen zugrundegelegt. Verbleibt ein Dauerschaden, der zur Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit führt, erfolgt eine Entschädigung in Form einer Kapitalzahlung.