Schmerzensgeld

Autor: Hering

Der Geschädigte erhält, wenn er einen Körperschaden durch einen Verkehrsunfall erlitten hat, ein Schmerzensgeld.

Die Bemessung erfolgt nach Art und Umfang der Verletzungen, der Dauer eines stationären Krankenhausaufenthalts bzw. der Dauer einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit; wesentlich ist, ob die Unfallverletzungen folgenlos abgeklungen sind oder auch in Zukunft Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Berücksichtigt werden auch seelische Beeinträchtigungen, sofern sie eine Folge der körperlichen Verletzungen sind. Darüber hinaus werden auch Entschädigungen für verbleibende körperliche Verunstaltungen (Narben, Amputationen) gewährt.