Autor: Göppl |
Ein Schmerzensgeldanspruch wird gewährt. Die Höhe der zu leistenden Zahlung richtet sich nach der Schwere der Verletzung und dem Verlust der Lebensqualität. Es erfolgt eine einmalige Entschädigung.
Auch Hinterbliebene des bei einem Unfall tödlich Verunglückten, wie Ehegatten, Eltern, und Kinder unter 25 Jahre, haben Anspruch auf Schmerzensgeld.
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