Autor: Göppl |
Verdienstausfall wird gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. Vorlage des Einkommenssteuerbescheids erstattet. Basis der Berechnung ist das Nettoeinkommen. Auch künftig entstehender Erwerbsschaden wird als Kapitalsumme ersetzt. Grundlage sind die Jahre, die der Geschädigte noch hätte arbeiten müssen.
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