OLG Koblenz - Beschluß vom 23.03.1998
5 W 208/98
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1064
NJW 1999, 1640
OLGReport-Koblenz 1999, 106
VersR 1999, 728

Schmerzensgeld, bei sexuellem Kindesmißbrauch

OLG Koblenz, Beschluß vom 23.03.1998 - Aktenzeichen 5 W 208/98

DRsp Nr. 1999/2084

Schmerzensgeld, bei sexuellem Kindesmißbrauch

»Mißbraucht ein Mann ein Kind (jungen) über einen längeren Zeitraum wiederholt sexuell, so daß es hernach bei dem Kind zu massiven Verhaltensauffälligkeiten kommt, so ist ein Schmerzensgeld von 20.000 DM angemessen.«

Normenkette:

BGB § 847 ;

Gründe:

Das Landgericht hat der vom Antragsteller beabsichtigten Schmerzensgeldklage nur wegen eines Teilbetrages von 12.000,00 DM eine Erfolgsaussicht beigemessen und den weitergreifenden PKH-Antrag abgelehnt. Dagegen wendet sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde.