AMTSGERICHT KÖLN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In dem Rechtsstreit
Klägers,
Prozessbevollmächtigte:
g e g e n
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte:
wegen Schmerzensgeldanspruchs
aus Verkehrsunfall
hat das Amtsgericht Köln, Abt. 261,
auf die mündliche Verhandlung vom 08.08.2007
durch den Richter am Amtsgericht Biber
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weiteres Schmerzensgeld in Höhe von € 750,00 nebst Zinsen in Höhe von 5% - Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Aug. 2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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