OLG Oldenburg - Urteil vom 14.11.1988
13 U 72/88
Normen:
BGB § 847 ;
Fundstellen:
AfP 1989, 556
DfS Nr. 1993/2358
GRUR 1989, 344
NJW 1989, 400
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 21.04.1988

Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines Oben-ohne-Fotos in einer Illustrierten

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.11.1988 - Aktenzeichen 13 U 72/88

DRsp Nr. 1996/1375

Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines "Oben-ohne-"Fotos in einer Illustrierten

DM 4000 für junge Frau wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines "Oben-ohne-"Fotos in einer Illustrierten. Die Geschädigte wurde durch das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG verletzt, in dem sie deutlich erkennbar groß im Vordergrund des beanstandeten Bildes mit einer Freundin, jeweils nur mit einem Badeslip ohne Oberteil bekleidet und rechts daneben ein sich umarmendes Pärchen abgebildet wurde. Diese Personen bildeten den beherrschenden Blickfang des Bildes, hinter dem die als Hintergrund abgebildeten Strandszenerie lediglich dekorative Kulisse war. Die Zeitschrift, deren wesentlicher Inhalt vom redaktionellen Teil über die Leserbriefe bis zu den Kleinanzeigen in der Behandlung verschiedenster Themen mit eindeutig sexuellem Bezug besteht, erscheint in Millionenauflage. Die barbusige Veröffentlichung in einer derartigen Zeitschrift legt bei uneingeweihten Lesern die Vermutung nahe, daß die Geschädigte sich nur gegen Entgelt zu einer solchen Zuschaustellung bereit gefunden habe.