Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
Sie wollen einen Mietwagen nutzen, der typen- bzw. leistungsgleich gegenüber Ihrem beschädigten Wagen ist.
Sie müssen sich die Kosten anrechnen lassen, die Sie beim Betrieb Ihres eigenen Fahrzeugs für die Dauer der Mietwagennutzung ersparen. Der Wert dieser Ersparnis wird derzeit von der Rechtsprechung überwiegend mit 10 % der Mietwagenkosten angenommen. Dieser Anteil muss nach dem sogenannten Vorteilsausgleich von der gegnerischen Versicherung nicht ersetzt werden.
Diesen Nachteil können Sie vermeiden, wenn Sie ein Fahrzeug anmieten, das eine Klasse niedriger eingestuft wird als Ihr verunfalltes Fahrzeug.
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