1. Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Seesen vom 10. Mai 2021 wird zugelassen, soweit es den Rechtsfolgenausspruch betrifft. In diesem Umfang wird die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des Vorsitzenden als Einzelrichter).
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