Der Antrag wird als unzulässig verworfen, soweit er von den Antragstellern zu 2) und 3) gestellt worden ist.
II.Auf den Antrag der Antragstellerin zu 1) wird Folgendes angeordnet:
1.Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 6. September 2012 und der Beschwerdebescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 5. April 2013 werden aufgehoben.
2.Die Erhebung der öffentlichen Klage gegen den Beschuldigten E wird angeordnet.
3.
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