OLG Köln - Urteil vom 16.02.2000
26 U 8/99
Normen:
BGB § 459 Abs. 2, § 463 S. 1;
Fundstellen:
DAR 2000, 309
MDR 2000, 580
VRS 98, 409
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 22.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 15/98

Stillschweigende Zusicherung von steuerlichen Vorteilen

OLG Köln, Urteil vom 16.02.2000 - Aktenzeichen 26 U 8/99

DRsp Nr. 2000/3466

Stillschweigende Zusicherung von steuerlichen Vorteilen

Der Verkauf eines Kraftfahrzeugs unter ausdrücklichem Hinweis auf das Vorhandensein eines geregelten Katalysators enthält die stillschweigende Zusicherung, daß mit dem Katalysator steuerliche Vorteile verbunden sind.

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2, § 463 S. 1;

Entscheidungsgründe:

I. Die zulässige Berufung ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang gerechtfertigt. Insoweit führt sie zur Verurteilung der Beklagten. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kläger jedoch nicht zu, so dass es im übrigen bei der Abweisung der Klage verbleibt.

II. 1. Dem Kläger steht aus dem am 13. Mai 1997 geschlossenen Kaufvertrag über den streitgegenständlichen Gebrauchtwagen ein Schadensersatzanspruch aus den §§ 463, 459 Abs. 2 BGB wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zu.