OLG Köln - Beschluß vom 26.02.2002
Ss 45/02
Normen:
OwiG § 74 Abs. 2 ;

Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes Entschuldigungsvorbringen?

OLG Köln, Beschluß vom 26.02.2002 - Aktenzeichen Ss 45/02

DRsp Nr. 2002/11308

Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes Entschuldigungsvorbringen?

Läßt sich infolge mangelnder Dokumentation seitens der Geschäftsstelle nicht mehr feststellen, ob ein per Fax rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes Entschuldigungsvorbringen auch vor Erlaß des Urteils zur Geschäftsstelle gelangt ist, so geht diese Unaufklärbarkeit nicht zu Lasten des Betroffenen. Vielmehr ist zu unterstellen, dass das Fax auch so rechtzeitig zur Geschäftsstelle gelangt ist, dass das Gericht von ihm hätte Kenntnis nehmen können.

Normenkette:

OwiG § 74 Abs. 2 ;

Gründe: