BVerwG - Urteil vom 25.09.2008
3 C 34.07
Normen:
StVG § 4 § 28 § 29 ; GebOSt § 1 § 2 ;
Fundstellen:
DAR 2009, 104
Vorinstanzen:
VG Chemnitz, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 828/07

Straßenverkehrsrecht - Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; Tattag; Rechtskraft; Verkehrszentralregister; Punktestand; Punktabzug; Punkterabatt; Teilnahme an einem Aufbauseminar; Verkehrsverstoß; Verwarnung; Unschuldsvermutung

BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 3 C 34.07

DRsp Nr. 2008/21961

Straßenverkehrsrecht - Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; Tattag; Rechtskraft; Verkehrszentralregister; Punktestand; Punktabzug; Punkterabatt; Teilnahme an einem Aufbauseminar; Verkehrsverstoß; Verwarnung; Unschuldsvermutung

»Die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus. Bei der Ermittlung des für einen Punktabzug und dessen Umfang nach § 4 Abs. 4 StVG maßgeblichen Punktestandes sind die Verkehrsverstöße zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar begangen waren, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet wurden (sog. Tattagprinzip).«

Normenkette:

StVG § 4 § 28 § 29 ; GebOSt § 1 § 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Kosten für eine auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG gestützte straßenverkehrsrechtliche Verwarnung.

Der Kläger beging am 30. August 2003 zwei mit jeweils 3 Punkten im Verkehrszentralregister bewertete Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die entsprechenden Bußgeldbescheide sind seit dem 17. Mai 2004 bzw. dem 25. Mai 2004 rechtskräftig.