BVerwG - Urteil vom 25.09.2008
3 C 21.07
Normen:
StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 11.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 563/06

Straßenverkehrsrecht - Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; Verkehrszentralregister; Punktestand; Punktabzug; Punktetilgung; Verkehrsverstoß; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisentzug; unwiderlegliche Vermutung; Kraftfahreignung; Fahreignung; Eignung; als ungeeignet gelten; fehlende Eignung

BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 3 C 21.07

DRsp Nr. 2008/21943

Straßenverkehrsrecht - Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; Verkehrszentralregister; Punktestand; Punktabzug; Punktetilgung; Verkehrsverstoß; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisentzug; unwiderlegliche Vermutung; Kraftfahreignung; Fahreignung; Eignung; als ungeeignet gelten; fehlende Eignung

»Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht, der nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, ist eine danach eintretende Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung.«

Normenkette:

StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Am 29. Oktober 2004 teilte das Kraftfahrt-Bundesamt dem Beklagten mit, dass der Kläger 21 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht habe. Darauf entzog der Beklagte dem Kläger, gestützt auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG, mit Bescheid vom 25. November 2004 die Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 und untersagte ihm das Führen von Kraftfahrzeugen dieser Klassen. Hiergegen legte der Kläger rechtzeitig Widerspruch ein.