BESCHLUSS
Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu zwei Dritteln, der Antragsgegner zu einem Drittel.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
I.
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