I.
Der Kläger verlangt von dem Beklagten Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls, der sich am 18.9.2005 ereignet hat.
Wegen der in erster Instanz getroffenen Feststellungen wird auf den Tatbestand des am 07.09.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (Bl 152 ff d.A.) Bezug genommen.
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