Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. April 2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Klägerin nimmt die beklagte Bank auf Erstattung mehrerer Geldbeträge aus Zahlungsvorgängen in Anspruch, deren Autorisierung zwischen den Parteien streitig ist.
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