Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
I.
Das Amtsgericht Münsingen verurteilte den Angeklagten am 2. Oktober 2018 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu der Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Zudem wurde eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von neun Monaten festgesetzt.
Hiergegen hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.
Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt,
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