Teilkasko-Versicherungsschutz für Kraftfahrzeugschäden bei Unfällen durch Kollision mit Haarwild (Wildschaden) und durch Ausweichen davor (Rettungskosten); Kausalität und Kausalitätsnachweis in Fällen der Kollision
OLG Köln, Urteil vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 9 U 125/99
DRsp Nr. 2004/1489
Teilkasko-Versicherungsschutz für Kraftfahrzeugschäden bei Unfällen durch Kollision mit Haarwild (Wildschaden) und durch Ausweichen davor (Rettungskosten); Kausalität und Kausalitätsnachweis in Fällen der Kollision
Ein durch Kollision mit Haarwild verursachter und dementsprechend aufgrund der Wildschadenklausel (§ 12 Nr. 1 I d AKB) versicherter Unfall liegt nicht vor, wenn es erst nach einem Ausweichmanöver des Fahrers zu einer bloßen Berührung mit dem die Fahrbahn kreuzenden Wildtier kommt.