OLG Saarbrücken - Urteil vom 09.05.2018
5 U 51/17
Normen:
VVG § 81;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 07.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 184/16

Teilkaskoentschädigung für einen abgebrannten WohnwagenNichtnachweis der EigentümerstellungStreitiger Eintritt des Versicherungsfalles

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2018 - Aktenzeichen 5 U 51/17

DRsp Nr. 2020/10666

Teilkaskoentschädigung für einen abgebrannten Wohnwagen Nichtnachweis der Eigentümerstellung Streitiger Eintritt des Versicherungsfalles

1. Die Eintrittspflicht des Kaskoversicherers aus einer im eigenen Interesse genommenen Fahrzeugversicherung scheidet aus, wenn der Versicherungsnehmer nicht darlegen und beweisen kann, dass er Eigentümer des durch Brand zerstörten versicherten Wohnwagens gewesen ist. 2. Dasselbe gilt, wenn auch der Eintritt des Versicherungsfalles streitig und nicht bewiesen ist, dass es sich bei den aufgefundenen Überresten des niedergebrannten Fahrzeugs um den versicherten Wohnwagen handelt. In diesem Fall ist auch eine Feststellung zur Schadenshöhe nicht möglich.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 7.9.2017 - Az. 14 O 184/16 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.900 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 81;

Gründe: