I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 7.9.2017 - Az.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.900 € festgesetzt.
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