Totalschaden

Autor: Tufan

Nach dem für den Schadensumfang maßgebenden türkischen Obligationenrecht kann statt der Wiederinstandsetzung auch Wertersatz verlangt werden, also der Fahrzeugwert im Fall des Totalschadens. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen.

Auch hier entsteht die zuvor geschilderte Problematik je nach Ort der Schadensbehebung. Bleibt das Fahrzeug in der Türkei und wurde ein türkischer Sachverständiger eingeschaltet, wird der dort festgestellte Wiederbeschaffungswert i.d.R. anstandslos ersetzt bzw. zugesprochen. Soll das Fahrzeugwrack in der Türkei verbleiben, muss es dem türkischen Zollamt abgeliefert werden. Die Zollverwaltung macht eine Schadensfeststellung und händigt dem Halter eine Bescheinigung bezüglich der Ablieferung des Fahrzeugs an die Zollverwaltung aus. Bei einem Antrag an die Versicherung muss diese Bescheinigung vorgelegt werden, damit der Wert erstattet wird. Bei Erstattung des Werts wird der Bergungswert des Fahrzeugs abgezogen. Falls das Fahrzeug in der Türkei der Zollverwaltung abgeliefert wird, können die Zollgebühren erspart werden. Die Abmeldung des Fahrzeugs kann über die deutsche Auslandsvertretung erfolgen (dabei sind die amtlichen Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere vorzulegen). Das im Reisepass eingetragene Kraftfahrzeug muss vom zuständigen Zollamt wieder gelöscht werden.