Wertminderung

Autor: Tufan

Wertminderungsbeträge des beschädigten Fahrzeugs werden zugesprochen, soweit sie durch einen türkischen Sachverständigen ermittelt wurden. Gemäß KGH-Rechtsprechung haften auch die Kfz-Haftpflichtversicherer für Wertminderungen des Fahrzeugs. Durch die Änderung der AVB vom 02.08.2016 ist die Haftung der Versicherung für Wertminderung am Fahrzeug vorgesehen und soll bei Antrag durch den Experten festgestellt werden. Bei Anträgen an den Unfallgegner ist jedoch eine außergerichtliche Regulierung fast nicht möglich. Falls die Wertminderung durch ein gerichtliches Verfahren geltend gemacht werden soll bzw. der vom Experten festgestellte Betrag nicht akzeptiert wird, ist es sinnvoll, einen gerichtlichen Sachverständigen vor Reparatur des Fahrzeugs einzuschalten und die Wertminderung feststellen zu lassen.