OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.10.2012
3 U 40/12
Normen:
BGB § 151; VVG § 69;
Fundstellen:
r+s 2013, 27
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 04.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 245/10

Übergang der Gebäudeversicherung bei Erwerb des Gebäudes von einem Dritten; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages bei Übersendung einer inhaltlich unzutreffenden Bestätigung über das Bestehen der Versicherung durch den Versicherer

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.10.2012 - Aktenzeichen 3 U 40/12

DRsp Nr. 2012/22158

Übergang der Gebäudeversicherung bei Erwerb des Gebäudes von einem Dritten; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages bei Übersendung einer inhaltlich unzutreffenden Bestätigung über das Bestehen der Versicherung durch den Versicherer

1. § 69 VVG a.F. findet keine entsprechende Anwendung, wenn ein Gebäude nicht vom Versicherungsnehmer, sondern einem Dritten erworben wird. 2. Übersendet der Versicherer eine (inhaltlich unzutreffende) Bestätigung über das Bestehen einer Versicherung, so kann darin kein Angebot auf Abschluss eines Versicherungsvertrages gesehen werden, in dem zugleich auf den Zugang einer Annahmeerklärung verzichtet wird.

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.01.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden - Aktenzeichen 5 O 245/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat der Kläger zu tragen.

Das angefochtene und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem vorliegenden Urteil kann der Kläger abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 151; VVG § 69;

Gründe: