Übernachtungs- und Stornokosten

Autor: Göppl

Mehraufwendungen, die durch eine Unterbrechung oder Verlängerung der Urlaubsreise entstehen, werden dann ersetzt, wenn sie unfallbedingt sind und belegt werden können. Auch bei dieser Schadensposition muss mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden.