Übernachtungs- und Stornokosten

Autor: Kahles

Eine Erstattung setzt den Nachweis der Unfallursächlichkeit voraus; nur wenn reparaturbedingt zusätzlich übernachtet werden oder der Urlaub verlängert werden muss, lässt sich ein Ersatz erzielen. Insoweit gilt allerdings der Grundsatz der Naturalrestitution; die Versicherung bestimmt das Hotel und übernimmt ihm gegenüber die Kosten.