Autor: Kahles |
Eine Erstattung setzt den Nachweis der Unfallursächlichkeit voraus; nur wenn reparaturbedingt zusätzlich übernachtet werden oder der Urlaub verlängert werden muss, lässt sich ein Ersatz erzielen. Insoweit gilt allerdings der Grundsatz der Naturalrestitution; die Versicherung bestimmt das Hotel und übernimmt ihm gegenüber die Kosten.
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