Finanzierungskosten

Autor: Kahles

Kosten für eine Zwischenfinanzierung des Schadensaufwands werden grundsätzlich nicht erstattet.

Ein gewisser Ausgleich lässt sich - im Prozessfall - dadurch erzielen, dass die gesetzlichen Verzugszinsen 4 % der zugesprochenen Schadenssumme betragen.