1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen - mit Ausnahme derjenigen zum Mitführen des Führerscheins - aufgehoben.
3. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck zurückverwiesen.
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