Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Senftenberg vom 17. Februar 2014 zu Ziffer 1. wie folgt abgeändert und zugleich klarstellend neu gefasst:
Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h eine Geldbuße in Höhe von 180,00 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
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