BayObLG - Beschluß vom 22.11.1999
2 ObOWi 518/99
Normen:
OWiG § 16 ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
BayObLGSt 1999, 159
DAR 2000, 170
NJW 2000, 888
NZV 2000, 215
VRS 98, 294
VerkMitt 2000, 26
VersR 2000, 1554

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

BayObLG, Beschluß vom 22.11.1999 - Aktenzeichen 2 ObOWi 518/99

DRsp Nr. 2000/1898

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch einen Arzt

»1. Überschreitet ein Arzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf einer gut ausgebauten Straße um 36 km/h, um möglichst rasch seine Praxis zu erreichen, wo ihn ein nach einer Bandscheibenoperation unter akuten Rückenschmerzen und Kreislaufstörungen leidender Patient erwartet, so ist der Verkehrsverstoß nicht als Notstandshandlung gerechtfertigt.2. In einem solchen Fall kann aber eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zu verneinen und von der Anordnung eines Fahrverbots abzusehen sein.«

Normenkette:

OWiG § 16 ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Der Betroffene ist Arzt für Allgemeinmedizin; er hat 20 Jahre lang Notarzteinsätze gefahren.