OLG Bamberg - Beschluss vom 01.06.2010
3 Ss OWi 814/10
Normen:
BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 267 Abs. 3; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1;
Fundstellen:
VRR 2010, 350
Vorinstanzen:
AG Regensburg, vom 18.02.2010

Übersehen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung als Augenblicksversagen; Absehen vom Fahrverbot

OLG Bamberg, Beschluss vom 01.06.2010 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 814/10

DRsp Nr. 2011/3150

Übersehen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung als Augenblicksversagen; Absehen vom Fahrverbot

1. Macht der Betroffene geltend, aufgrund eines Wahrnehmungsfehlers eine innerorts angeordnete Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h übersehen zu haben, kommt die Berufung auf ein Augenblicksversagen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Betroffene zugleich die nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften gültige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h deutlich (hier: um 30 %) überschritten hat. 2. Will das Tatgericht in einem derartigen Fall von einem Fahrverbot absehen, sind Feststellungen dazu zu treffen, weshalb gerade für den konkreten innerörtlichen Straßenabschnitt die Begrenzung angeordnet war und ob sich diese Gründe für den Betroffenen, etwa aufgrund der Örtlichkeit oder sonstiger Gegebenheiten, nicht ohnehin aufdrängen mussten.

I. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 18. Februar 2010 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen sowie in der Kostenentscheidung aufgehoben.

II. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Entscheidung an das Amtsgericht Regensburg zurückverwiesen.

Normenkette:

BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 267 Abs. 3; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1;

Gründe: