OLG Köln - Beschluss vom 02.11.1999
Ss 472/99 (B)
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 131
DRsp IV(468)220a
NZV 2001, 314
VRS 98, 207

Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung mittels eines Textverarbeitungsprogramms erstellt wurde

OLG Köln, Beschluss vom 02.11.1999 - Aktenzeichen Ss 472/99 (B)

DRsp Nr. 2004/1460

Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung mittels eines Textverarbeitungsprogramms erstellt wurde

»Erfolgt die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens nicht im Rahmen eines programmierten Ablaufs der EDV-Anlage, sondern als Individualentscheidung des Sachbearbeiters, der sich des Computers als Schreibhilfe bedient, führt sie nur dann zur Verjährungsunterbrechung, wenn der Sachbearbeiter den Vorgang sogleich mit seiner Unterschrift oder seinem Handzeichen abgezeichnet hat.«

Normenkette:

OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
DAR 2000, 131
DRsp IV(468)220a
NZV 2001, 314
VRS 98, 207